SKV-Büdesheim e.V
© 2017 Udo Schönberg
Beiträge
Neue Beitragsordnung ab 01.01.2020 1. Die Aufnahmegebühr pro Antrag beträgt €  10,00 2. Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus dem Grund - beitrag und den Spartenbeiträgen zusammen. 3. Der Grundbeitrag beträgt monatlich für das ordentliche Mitglied €  3,50 für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr €  2,00 Der Spartenbeitrag ergibt sich aus der  nebenstehenden Tabelle. 4. Die Beiträge werden im SEPA - Basis - Lastschrift - verfahren vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Vo raus erhoben. 5. Auf schriftlichen Antrag kann durch Vorstands - beschluß eine Ermäßigung des Beitrages erfol - gen (z.B. für Auszubildende, Studenten, Wehr - pflichtige, Ersatzdienstleistende). 6. Ein Austritt ist nur mit einer Frist von vier Wochen zu m Quartalsende möglich, wenn die Erklärung dem geschäftsführenden Vorstand in schriftlicher   Form vorliegt. Eine Kündigung ist erst dann wirksam, wenn sie vom Vorstand schriftlich bestätigt wurde. Erwachsene   Kinder/   Jugendliche   Grundbeitrag   €  3,50   €  2,00   S p a r t e n b e i t r ä g e     Badminton   €  6,00   €  3,00   Blasorchester   €  1,00   €  1,00   Dance + More   €  3,00   €  3,00   Karneval   €  0,50   €  0,50   Turnen   €  5,00   €  3,00   7. Diese Beit ragsordnung tritt am  01.01.2020 in Kraft. Mit gleichem Datum verliert die Beitragsordnung vom April 2014 ihre Gültigkeit.
Anmeldungen und Kündigungen unter: Mitgliederverwaltung(at)skv-buedesheim.de Hier können Sie folgende Dokumente Downloaden: Beitragsordnung Beitrittserklärung Datenschutzerklärung Satzung