Die Beiträge im Sport- und Kulturverein Büdesheim e.V.
Beitragsordnung
1. Die Aufnahmegebühr pro Antrag beträgt 10,00
2. Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus dem Grundbeitrag und den Spartenbeiträgen zusammen.
3. Der Grundbeitrag beträgt monatlich für das ordentliche Mitglied 3,50 für Kinder und Jugendliche
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 2,00
Der Spartenbeitrag ergibt sich aus der nebenstehenden Tabelle.
Der Familienbeitrag ist ein vergünstigter Mitgliedsbeitrag.
Für mindestens drei Familienmitglieder, wobei das dritte Mitglied und jedes weitere nicht älter
als 18 Jahre sein darf, beträgt der Familienbeitrag monatlich 16,00
5. Die Beiträge werden im Lastschriftverfahren vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
im Voraus erhoben.
6. Auf schriftlichen Antrag kann durch Vorstandsbeschluß eine Ermäßigung des Beitrages erfol-
gen (z.B. für Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende).
7. Ein Austritt ist nur mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende möglich, wenn die Erklärung
dem geschäftsführenden Vorstand in schriftlicher Form vorliegt.
Aufstellung der monatlichen Grund- und Spartenbeiträge:
Erwachsene |
Kinder/ |
|
| Grundbeitrag | 3,50 |
2,00 |
| S p a r t e n b e i t r ä g e | ||
| Badminton | 4,00 |
2,00 |
| Blasorchester | 1,00 |
1,00 |
| Dance and More | 3,00 |
3,00 |
| Karneval | 0,50 |
0,50 |
| Turnen | 3,00 |
3,00 |
8. Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft.
Mit gleichem Datum verliert die Beitragsordnung vom April 2006 ihre Gültigkeit.
Beschluß der Jahresgeneralversammlung vom 06. April 2011.
Für die Mitgliederverwaltung und Beiträge ist zuständig:
Weith, Anita, Froschbachstraße 24, 61137 Schöneck
Tel. 06187-8542, Anita.Weith@t-online.de
Hier können Sie sich das Eintrittsformular im PDF-Format herunterladen: BEITRITTSERKLÄRUNG

Hier können Sie sich die
Beitragsordnung im PDF-Format herunterladen: BEITRAGSORDNUNG
